Die BaFin erkennt HypZert Gutachter/innen seit 1999 im Rahmen der Qualifikation für die Großkreditrichtlinie an.
HypZert ist für die Zertifizierungsbereiche HypZert S und HypZert F und HypZert M sind nach ISO/IEC 17024 akkreditiert. Die Akkreditierung ist gültig bis zum 03.01.2028 und läuft unter der Akkreditierungsnummer D-ZP-16042-01.
Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Gutachten von HypZert zertifizierten Gutachterinnen und Gutachtern durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert.