Gemeinsam mit anerkannten Bewertungsexperten und -expertinnen haben wir ein Qualifizierungsprogramm für die Bewertung wohnwirtschaftlich genutzter Objekte bei der Vergabe von Kleindarlehen entwickelt, das den hohen Anforderungen an Wertermittlungen gemäß § 24 Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) sowie der Wohnimmobilienkreditrichtlinie entspricht: eine Qualifizierung für Wertermittler/innen im Kleindarlehensbereich.
Denn für die Bewertungen der Sicherheiten unterhalb der Kleindarlehensgrenze muss die wertermittelnde Person kein/e qualifizierte/r Gutachter/in gemäß § 6 BelWertV sein. Auch auf die Erstellung eines Vollgutachtens gemäß § 5 BelWertV darf in diesen Fällen verzichtet werden.
Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der/die Ersteller/in der Wertermittlung ausreichend für die Beleihungswertermittlung geschult und qualifiziert ist. Mit der Qualifizierung zum/zur Qualifizierten Wertermittler/in im Kleindarlehensbereich (HypZert) kann dieser Nachweis erbracht werden.
Die Qualifizierung zum Wertermittler im Kleindarlehensbereich ist nicht akkreditiert und ausdrücklich NICHT mit einer Zertifizierung zum Immobiliengutachter HypZert gleichzusetzen. Sie ist auch keine Voraussetzung für eine spätere Zertifizierung.