27. Mai 2021
Vor einigen Tagen gab das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung bekannt, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist.
Neben den umfangreichen Auswirkungen auf den Berliner Immobilienmarkt und nicht zuletzt die betroffenen Mieter, muss das Urteil auch in der Bewertung Berliner Immobilien Beachtung finden.