In unserer Meldung vom 29. Oktober letzten Jahres haben wir angekündigt Sie über Neuigkeiten bezüglich eines Beschlusses zur Anerkennung eines niedrigen gemeinen Wertes durch HypZert Gutachter zu informieren.
Es liegt nun ein entsprechender Erlass vor. Diesem nach kann der "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Grundstücken verfügt" erbracht werden. "Dies sind Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind."