Immobiliensicherheiten, die zur Minderung des Kreditrisikos eingesetzt werden sollen, müssen gemäß Art. 208 Abs. 5 CRR angemessen versichert sein. Für Deckungswerte macht § 15 PfandBG detaillierte Vorgaben.
Das System K.A.R.L.® – Köln.Assekuranz Risiko Lösungen bietet ein etabliertes Konzept zur Analyse von Naturgefahrenexpositionen. Unter Einbindung des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hat die Köln.Assekuranz das System K.A.R.L.® entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bei Hypothekendeckungswerten weiterentwickelt. Gemeinsam mit der vdpResearch stellt die Köln.Assekuranz der Kreditwirtschaft nun einen Online-Zugang zu K.A.R.L.® zur Verfügung.